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VG Berlin: Kosten der Vorratsdatenspeicherung

Vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren dürfen von der BNetzA gegen Mobilfunk-Diensteanbieter keine Maßnahmen wegen des Unterlassens der Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsdatenspeicherung eingeleitet werden.

VG Berlin, Beschl. v. 16.1.2009 – VG 27 A 331.08

Handbuch des EDV-Rechts

 

IT-Vertragsrecht (Rechtsprechung, AGB-Recht, Vertragsgestaltung), Datenschutz, Rechtsschutz.

Die 4. Auflage von 2009 des Handbuchs des EDV-Rechts berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen sowohl in Rechtsprechung und Literatur als auch in der Informationstechnologie und deren Anwendung.

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