Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Der Verbesserung des Schutzes der Verbraucher vor unerwünschter und unzulässiger Telefonwerbung (Cold Calling) und ihrer Folgen dient der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpung unerlaubter Telefonwerbung v. 13.3.2008.
Zusätzlich zu den bisherigen Vorgaben des UWG sieht der Entwurf verschiedene Maßnahmen wie insbes. eine Ausweitung des Widerrufsrechts des Verbrauchers, das Erfordernis einer ausdrücklichen vorherigen Einverständniserklärung, eine Bewehrung mit einem Bußgeld i.H.v. bis zu 50.000 € sowie das Verbot der Rufnummernunterdrückung und die Verpflichtung, zur Verhinderung "untergeschobener Verträge" (Slamming) bestimmte Vertragsänderungen bei Telekommunikationsdienstleistungen in Textform nachzuweisen, vor.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung v. 13.3.2008