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Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 einen Entwurf für ein "Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" beschlossen, das der Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/EG dient und das Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht weiter anheben soll.

Das UWG wird um einen Anhang mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen ergänzt, die unter allen Umständen verboten sind (sog. "Schwarze Liste"). Unzulässig sind u.a. die unwahre Behauptung eines Unternehmers, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu gehören, die unwahre Angabe, gesetzlich ohnehin bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar, die unwahre Angabe, der Unternehmer werd demnächst sein Geschäft aufgeben oder verlegen und die Übermittlung von Werbematerial nebst Zahlungsaufforderung, wenn damit der Eindruck erweckt wird, die fragliche Ware sei bereits bestellt. 

Das UWG gilt künftig auch für das unternehmerische Verhalten vor und nach Vertragsschluss. Zudem wird ausdrücklich normiert, dass Verbrauchern solche Informationen nicht vorenthalten werden dürfen, die sie für ihre wirtschaftliche Entscheidung benötigen. Auch hierzu wird es einen entsprechenden Katalog von Informationsanforderungen geben, der ebenso wie die "Schwarze Liste" für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen soll.

Regierungsentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des UWG v. 21.5.2008

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