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Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Am 11.4.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG verabschiedet, das sich gegen Produktpiraterie wendet und das geistige Eigentum stärken soll.

Das Gesetz novelliert zahlreiche Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums (Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz) und passt das deutsche Recht an EU-Vorgaben an. Wesentliche Neuregelungen sind:

  • Begrenzung der Abmahngebühr in einfach gelagerten Fällen auf 100 €
  • Auskunftsansprüche gegen Dritte (bspw. Internetprovider)
  • Schadensersatzberechnung auf Grundlage des Verletzergewinns oder Lizenzanalogie
  • Anspruch auf Vorlage von Beweismitteln
  • Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums an den Außengrenzen der EU (Grenzbeschlagnahmeverordnung)
  • Schutz geografischer Herkunftsangaben
  • Anspruch auf Urteilsbekanntmachung

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

 

 

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IT-Vertragsrecht (Rechtsprechung, AGB-Recht, Vertragsgestaltung), Datenschutz, Rechtsschutz.

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