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BVerfG: Differenzierung zwischen Telefax und Computerfax bezüglich Unterschriftserfordernis

Die Differenzierung zwischen herkömmlichem Telefax, das nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Original den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO für verfahrensbestimmende Schriftsätze genügt, und Computerfax, bei dem eine eingescannte Unterschrift ausreicht, nach dem Kriterium der technischen Möglichkeit der Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift ist sachgerecht, weil sie Ausnahmen und damit Abstriche an der Zielsetzung des § 130 Nr. 6 ZPO auf das unumgängliche Mindestmaß begrenzt.

Handbuch des EDV-Rechts

 

IT-Vertragsrecht (Rechtsprechung, AGB-Recht, Vertragsgestaltung), Datenschutz, Rechtsschutz.

Die 4. Auflage von 2009 des Handbuchs des EDV-Rechts berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen sowohl in Rechtsprechung und Literatur als auch in der Informationstechnologie und deren Anwendung.

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