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14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Am 10.6.2010 haben die Mitglieder der Ministerpräsidentenkonferenz den Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - RÄStV) unterzeichnet. Der Vertrag sieht die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vor und soll nach Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1.1.2011 in Kraft treten.

Wesentliche Regelungspunkte sind:

  • freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalt analog den Altersstufen des JSchG (0, 6, 12, 16, 18 Jahre)
  • Abrufmöglichkeit jugendbeeinträchtigenden Inhalts erst ab 22 bzw. 23 Uhr
  • Vereinheitlichung der Kennzeichnungspraxis der unterschiedlichen Einrichtungen der FSK
  • Einrichtung eines Selbstklassifierzierungssystems für Anbieter

Eine Sperrung jugendgefährdenden Inhalts durch Anbieter ist nicht vorgesehen; Eltern sollen entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren, das die genannten Kennzeichnungen erkennt.

14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag v. 10.6.2010

 

Handbuch des EDV-Rechts

 

IT-Vertragsrecht (Rechtsprechung, AGB-Recht, Vertragsgestaltung), Datenschutz, Rechtsschutz.

Die 4. Auflage von 2009 des Handbuchs des EDV-Rechts berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen sowohl in Rechtsprechung und Literatur als auch in der Informationstechnologie und deren Anwendung.

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