14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Am 10.6.2010 haben die Mitglieder der Ministerpräsidentenkonferenz den Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - RÄStV) unterzeichnet. Der Vertrag sieht die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vor und soll nach Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1.1.2011 in Kraft treten.
Wesentliche Regelungspunkte sind:
- freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalt analog den Altersstufen des JSchG (0, 6, 12, 16, 18 Jahre)
- Abrufmöglichkeit jugendbeeinträchtigenden Inhalts erst ab 22 bzw. 23 Uhr
- Vereinheitlichung der Kennzeichnungspraxis der unterschiedlichen Einrichtungen der FSK
- Einrichtung eines Selbstklassifierzierungssystems für Anbieter
Eine Sperrung jugendgefährdenden Inhalts durch Anbieter ist nicht vorgesehen; Eltern sollen entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren, das die genannten Kennzeichnungen erkennt.
14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag v. 10.6.2010