LG Frankenthal und OLG Köln zum gewerblichen Ausmaß in § 101 UrhG
Zwei aktuelle Entscheidungen zur Frage des gewerblichen Ausmaßes i.S.v. § 101 UrhG (in Ergänzung zu Bierekoven, ITRB 2009, 158):
Während das LG Frankenthal (LG Frankenthal, Urt. v. 6.3.2009 - 6 O 60/09) davon ausgeht, dass ein gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG bei einem Upload von nur einem Werk nicht gegeben ist, ist die das gewerbliche Ausmaß begründende Schwere der Rechtsverletzung nach einer Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, Urt. v. 9.2.2009 - 6 W 182/08) zu bejahen, wenn ein Musikalbum in der relevanten Verkaufsphase, d.h. kurz nach seiner Veröffentlichung, widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird.
LG Frankenthal, Urt. v. 6.3.2009 - 6 O 60/09
OLG Köln, Urt. v. 9.2.2009 - 6 W 182/08